Mit dem Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (StKJHG) und dem Leitbild der steirischen Kinder- und Jugendhilfe wurden 2013 neue gesetzliche und handlungsleitende Grundlagen für eine moderne und zukunftsweisende Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Elementare Erneuerungsintentionen wie die Berücksichtigung der Kinderrechtskonvention sowie die Forcierung präventiver Hilfen wurden darin festgeschrieben, die Gefährdungsabklärung und die Hilfeplanung gesetzlich konkretisiert.

Im Zentrum des Interesses, Bemühens und Handelns der steirischen Kinder- und Jugendhilfe stehen die Entwicklungsförderung und der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf die Wahrung des Kindeswohls.

Zur Lösung von Problemlagen werden die persönlichen Stärken, Fähigkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen, (werdenden) Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betrauten Personen, die ihres sozialen Umfeldes und ihrer Lebenswelt in den Mittelpunkt gestellt.

Die Kinder- und Jugendhilfe entwickelt im Rahmen der Hilfeplanung gemeinsam mit den KlientInnen flexible Hilfeleistungen entsprechend der persönlichen Bedarfe und Ziele der Familien.

Diese flexible Hilfe kann sich zusammensetzen aus vorhandenen Hilfeformen, eigens entwickelten Unterstützungsarrangements aus dem familiären Umfeld (Familie, Freunde, andere Bezugspersonen) sowie aus der Lebenswelt und anderen Elementen wie z.B. Schule, Nachmittagsbetreuung, Jugendzentren etc. Die flexible Hilfe ist entsprechend den (ev. sich verändernden) Zielen oder dem (ev. sich verändernden) Unterstützungsbedarf jederzeit modifizierbar.

Das Konzept des Case Managements bildet die fachlich-methodische Basis für die behördliche Sozialarbeit. Es bezieht sich sowohl auf die Arbeit mit einzelnen Familien, als auch auf die übergeordnete Steuerung des Hilfesystems.

Case Management beruht auf:

  • einer umfassenden Erhebung der Lebenssituation und des Unterstützungsbedarfes
  • Flexibilität bei der Komposition der Hilfen und kooperative Hilfeplanung unter maximaler Einbeziehung der KlientInnen
  • Verringerung der Abhängigkeit vom Hilfesystem durch Aktivierung von persönlichen Ressourcen der KlientInnen und
      der Ressourcen  in lebensweltlichen Netzwerken sowie Rückzug, wenn die autonome Lebensführung wieder möglich scheint
  • der Steuerung des Unterstützungsprozesses durch einen/eine Case ManagerIn in enger Abstimmung
       mit den KlientInnen und HelferInnen,
  • prozessnaher Dokumentation, die die Kooperation mit den KlientInnen fest hält,
  • dem Haushalten mit Ressourcen

Case Management ist darüber hinaus ein Modell der Systemsteuerung, das die Wege des Zugangs zur Hilfe, der Hilfeerbringung bis zum Abschluss der institutionellen Hilfe beobachtet und laufend optimiert.